Schlagwort -Auskunftsanspruch

1
Das Recht auf Selbstauskunft: Wer weiß was über mich?
2
Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber bei persönlichkeitsrechtverletzendem Blogbeitrag

Das Recht auf Selbstauskunft: Wer weiß was über mich?

Jeder hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wer welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert hat. Ob Schufa, Banken, Versicherungen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen – sie müssen auf Anfrage gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Auskunft erteilen. Nachfolgend eine Übersicht über die Voraussetzungen und den Umfang dieses Rechts auf Selbstauskunft…

1. Wer kann den Auskunftsanspruch geltend machen?
Das Auskunftsrecht steht jedem so genannten Betroffenen zu, d.h. jeder bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 3 Abs.1 BDSG) . Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz der Person und unabhängig von deren Nationalität.

Falls ein Betroffener auf sein Auskunftsrecht verzichtet oder es einschränkt, z.B. durch eine vertragliche Vereinbarung, wäre dies nicht rechtmäßig. Denn der Anspruch kann nicht wirksam abbedungen werden.

Den ganzen Beitrag lesen […]

Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber bei persönlichkeitsrechtverletzendem Blogbeitrag

Das OLG Dresden (Beschluss vom 08.02.2012, Az.: 4 U 1850/11) geht im Zusammenhang mit persönlichkeitsverletzenden Äußerungen im Internet davon aus, dass gegen den Blogbetreiber ein Auskunftsanspruch gegen den Verfasser einer verletzenden Äußerung besteht.

Das OLG Dresden nimmt damit eine entgegengesetzte Haltung zum OLG Hamm (Beschluss vom 03.08.2011, Az.: I-3 U 196/10) ein, welches einen Auskunftsanspruch verneint hatte.

Im konkreten Fall wurde unter anderem ein Blogbetreiber hinsichtlich eines Auskunftsverlangens über den Urheber einer Blog-Äußerung in Anspruch genommen.

Der Kläger begehrte Auskunft über die Identität des Verfassers des Blog-Beitrags, da dieser anonym aufgetreten war.

Das OLG Dresden verneinte zwar im konkreten den Fall den Auskunftsanspruch des Klägers, allerdings aufgrund der Tatsache, dass der monierte Blog-Beitrag sich in verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen bewege und daher sowohl ein Verstoß, als auch ein Auskunftsanspruch nicht bestehe

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.