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Abmahnung des IDO Verbands: Speicherung Vertragstext
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Abmahnung ebay: Vertragstext-Speicherung
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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird Pflicht

Abmahnung des IDO Verbands: Speicherung Vertragstext

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben zur Speicherung des Vertragstextes vorgelegt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Pflichtangaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Vertragstext-Speicherung

Ein Online-Händler, der über ebay seine Waren vertreibt wurde wegen angeblich unzureichender Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Gerügt werden angeblich fehlende Pflichtinformationen gemäß Art. 246 § 3 Nr.2 EGBGB.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird Pflicht

Im 5. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Verpflichtung, den Verbraucher über den Liefertermin bei Warenbestellungen zu informieren.

Bislang wird die Informationspflicht hinsichtlich der Lieferzeit aus der Verpflichtung des Unternehmers nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, Informationen über „die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung“ zur Verfügung zu stellen, abgeleitet.

Liefertermin der Ware wird Pflichtinformation

Derzeit ergibt sich die Informationspflicht zur Information über die Lieferzeit aus der geltenden Vorschrift des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.