Schlagwort -Pflichtangabe

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Abmahnung ebay: Fehlende Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten
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Abmahnung eBay: Fehlender Ausweis der Mehrwertsteuer
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Keine Abmahnung ohne Relevanz: Ohne USt-IdNr. & Handelsregistereintrag im Impressum
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Abmahnung Thomas Roth UST-ID Nr.
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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird Pflicht

Abmahnung ebay: Fehlende Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Er verweise zwar auf eine Widerrufsbelehrung, halte diese aber nicht vor..

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten

Ein Webshop-Betreiber, der Erotikartikel vertreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe eines Jugendschutzbeauftragten abgemahnt.

Die Angabe des Jugendschutzbeauftragten fehle im Impressum.

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Abmahnung eBay: Fehlender Ausweis der Mehrwertsteuer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlender Hinweis darauf, daß die Preise Mehrwertsteuer enthalten 

 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Keine Abmahnung ohne Relevanz: Ohne USt-IdNr. & Handelsregistereintrag im Impressum

Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden.

So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

In dem vom LG Berlin zu entscheidenden Fall hat die Beklagte Fahrzeuge im Internet angeboten und dabei keine Angaben zur Handelsregisternummer und zu ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend: „USt-IdNr.“) im Impressum gemacht. Infolgedessen wurde sie von der Klägerin abgemahnt und später auf Unterlassung verklagt.

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Abmahnung Thomas Roth UST-ID Nr.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Roth wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Reinhold Vogelsang

Abmahner: Thomas Roth
Begründung:

angeblich fehlende Angabe der Umsatzsteueridentnummer

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 5: Information zum Liefertermin wird Pflicht

Im 5. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Verpflichtung, den Verbraucher über den Liefertermin bei Warenbestellungen zu informieren.

Bislang wird die Informationspflicht hinsichtlich der Lieferzeit aus der Verpflichtung des Unternehmers nach Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB, Informationen über „die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung“ zur Verfügung zu stellen, abgeleitet.

Liefertermin der Ware wird Pflichtinformation

Derzeit ergibt sich die Informationspflicht zur Information über die Lieferzeit aus der geltenden Vorschrift des Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.