Schlagwort -Eingabefehler

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Abmahnung Wilfried Zschutschke (Zschutschke Baustoffe)
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Abmahnung eBay Widerrufsbelehrung, Eingabefehler und fehlende Grundpreisangabe
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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Abmahnung Online-Shop Widerrufsbelehrung, Vertragstext, Eingabefehler
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Update Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler
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Landgericht München I: 7 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Eingabe-fehler, Vertragstext & -schluss, Gerichtsstand
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Eingabe-fehler, Vertragstext & -schluss, Gerichtsstand
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler
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Update Abmahnung Heike Schmidt

Abmahnung Wilfried Zschutschke (Zschutschke Baustoffe)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Wilfried Zschutschke wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Fraunheim-Enzmann – Rechtsanwalts- & Mediationsbüro

Abmahner: Wilfried Zschutschke
Begründung:

fehlende Widerrufsbelehrung
fehlende Grundpreisangabe
unzureichende Belehrung über Eingabefehler

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung eBay Widerrufsbelehrung, Eingabefehler und fehlende Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Widerrufsbelehrung
fehlende Grundpreisangabe
unzureichende Belehrung über Eingabefehler

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sandhage Rechtsanwälte

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Abmahnung Online-Shop Widerrufsbelehrung, Vertragstext, Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
Angaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
Verweis auf nicht mehr gültige Rechtsnormen
fehlende Angaben hinsichtlich der Korrektur von Eingabefehlern

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Update Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
angeblicher Verweis auf nicht mehr gültige Rechtsnormen
angeblich fehlende Angaben hinsichtlich der Korrektur von Eingabefehlern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

 

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E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

 

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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

 

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Landgericht München I: 7 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert

Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 05.04.2011, Az.: 17 HK O 6767/11) einen Streitwert von 21.000 Euro fest. Hierbei hatte die Antragsgegnerin sieben Wettbewerbsverstöße auf ihrer gewerblichen eBay-Präsenz begangen.

Das Landgericht München I untersagte der Antragsgegnerin

Fristbeginn: in der Widerrufsbelehrung unzutreffend über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren;
Grundpreise: keine Grundpreise bei grundpreispflichtigen Artikeln anzugeben;
Rücksendekosten: die sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, ohne die Kostentragungspflicht des Verbrauchers gesondert vertraglich zu vereinbaren;
Eingabefehler: nicht darüber zu unterrichten, wie mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkannt und berichtigt werden können;
Vertragsschluss: nicht darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt;
Speicherung Vertragstext: nicht darüber zu belehren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
Impressum: im Impressum unterschiedliche Dienstanbieter zu nennen

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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Eingabe-fehler, Vertragstext & -schluss, Gerichtsstand

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern
zum Gerichtsstand

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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Eingabe-fehler, Vertragstext & -schluss, Gerichtsstand

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern
zum Gerichtsstand

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
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Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.