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Abmahnung Tahsin Kaval
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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten
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Abmahnung RH Versand, Ramona Hänisch „Grundpreis“

Abmahnung Tahsin Kaval

Herr Tahsin Kaval hat einen Mitbewerber wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Impressum abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Tahsin Kaval
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 2.500 €

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten

Ein Webshop-Betreiber, der Erotikartikel vertreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe eines Jugendschutzbeauftragten abgemahnt.

Die Angabe des Jugendschutzbeauftragten fehle im Impressum.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung RH Versand, Ramona Hänisch „Grundpreis“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Firma RH Versand, Ramona Hänisch , wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Michael Hummel Rechtsanwalt

Abmahner: RH Versand, Ramona Hänisch
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Erotikartikeln

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.