Schlagwort -fehlende E-Mailadresse

1
Abmahnung Amazon und Webshop: Fehlende Warnhinweise

Abmahnung Amazon und Webshop: Fehlende Warnhinweise

Ein Onlinehändler, der seine Waren über Amazon und einen eigenen Webshop verkauft wurde wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug abgemahnt.

Außerdem seien Angaben zur Garantie, die Widerrufsbelehrung, das Impressum und mehr fehlerhaft bzw. unvollständig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.