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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Verkehrsbezeichnung

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Verkehrsbezeichnung

Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten bei Spirituosen  abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro München
  • Begründung: angeblichfehlende Verkehrsbezeichnung einer Spirituose
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.