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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlerhafte Angaben zur Garantie

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlerhafte Angaben zur Garantie

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Ebay-Händler wegen fehlerhafter Angaben zur Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: unzureichende Angaben zur Garantie „10 Jahre“ , „24 Monate“ 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.