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Internationaler Handel: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?
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Pressearchiv im Internet – worauf Unternehmen achten sollten
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Links der Woche: Kläger vs. Google, Firmen vs. Facebook, Online-Banking

Internationaler Handel: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?

Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen.

 

Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist.

Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.

I. Gerichtsstandsfestlegung (nur) durch Gerichtsstandsvereinbarung?

 
Will beispielsweise eine österreichische Firma gegenüber Gewerbetreibenden als Gerichtsstand die Stadt München haben, so stellt sich zunächst die Frage, ob dies überhaupt möglich  ist. Danach wäre zu klären, auf welchem Weg die Bestimmung des Gerichtsstands erreicht werden könnte.

Im nationalen wie im internationalen Recht regeln diverse Gesetze die Zuständigkeiten von Gerichten. Neben den besonderen Zuständigkeitsvorschriften in den speziellen Gesetzen wie dem UWG (siehe § 14) ist die Gerichtszuständigkeit vor allem in der deutschen Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) und der europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (kurz: EUGVVO) geregelt.
Gemeinsam ist dabei allen Zuständigkeitsvorschriften, dass sie bestimmen, bei welchem Gericht ein Kläger seine Klage einreichen kann oder sogar muss.

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Pressearchiv im Internet – worauf Unternehmen achten sollten

Der eigene Pressespiegel – für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Intern werden die eigenen Mitarbeiter dabei regelmäßig über die Darstellung des Unternehmens in der Presse informiert.

Warum also nicht auch öffentlich auf der Unternehmens-Webseite über (positive) Berichterstattung in der Presse informieren…

Ein solcher „Pressespiegel“ in Form eines jedermann online verfügbaren Pressearchivs, das unternehmensrelevante Artikel Dritter (aus Zeitschriften, dem Internet etc.) auf der Unternehmens-Webseite veröffentlicht, kann als Marketing-Instrument der positiven Eigenwerbung dienen.

Aber: Artikel sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass es für jede Nutzungsart der Erlaubnis durch den Urheber bzw. Rechteinhaber bedarf, auch für die Veröffentlichung im Internet.
Für ein solches Online-Pressearchiv greifen auch keine so genannten Schranken des Urheberrechts, z.B.

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Links der Woche: Kläger vs. Google, Firmen vs. Facebook, Online-Banking

Unsere Links der Woche erfreuen sich steigender Beliebtheit, Grund genug diese ohne viel Drumherum auch diese Woche zu präsentieren.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 27 (04.07.-08.07.11)

🙁 So nicht: Kläger will das Google Urteil anfechten, mehr…

🙁 Firmen und die Facebook-Falle: Ein Web-Knigge soll helfen, doch wer muß noch lernen, mehr…

😐 Online-Banking ist sicher: Rund 25 Prozent der Deutschen ist da inzwischen anderer Ansicht, mehr…

😐 eBay kauft einen Zahlungsdienstleister: US-Zahlungsdienstleister Zong für rund 240 Millionen US-Dollar verkauft, mehr…

😐 Tag der offenen Server: NN-Crew dringt in Server der Bundespolizei ein, mehr…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.