Schlagwort -Grundpreisangaben

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Abmahnung NR trade e.K. Nico Röhl
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Abmahnung Jörg Sieger: Grundpreisangaben
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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Irreführende Werbung
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Abmahnung ebay: Grundpreisangaben und Widerrufsbelehrung
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PAngV und Grundpreisangaben: Informationen für den Verbraucher
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. “Grundpreisangaben”

Abmahnung NR trade e.K. Nico Röhl

Die Firma NR trade e.K. Nico Röhl hat einen Amazon-Händler wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: NR trade e.K. Nico Röhl
  • Begründung: fehlende Grundpreisangaben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 10.000,– €

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Abmahnung Jörg Sieger: Grundpreisangaben

Herr Jörg Sieger hat einen Ebay-Händler wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Jörg Sieger
  • Begründung: fehlende Angabe von Grundpreisen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 5.000,– €

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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Irreführende Werbung

Der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. hat einen Onlinehändler wegen angeblich irreführender Werbung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • irreführende Werbung mit der Aussage „Bioqualität“
    • fehlende Grundpreisangaben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Geforderte Kostenpauschale: 185,–€ netto

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Abmahnung ebay: Grundpreisangaben und Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • fehlende Angabe des Grundpreises 
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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PAngV und Grundpreisangaben: Informationen für den Verbraucher

Grundpreisangaben nach der PAngV sind laut Oberlandesgericht Hamm eine „wesentliche Angabe“ für den Verbraucher.

Wie das Gericht in einem aktuellen Urteil ausführt, ist eine Abmahnung wegen unterbliebener Grundpreisangaben schon deshalb berechtigt, weil der Händler gesetzlich verpflichtet ist, dem Verbraucher diese Information zur Verfügung zu stellen; insoweit kann nicht von einer Bagatelle ausgegangen werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2012, Az. I-4 U 70/11).

Dem Urteil lag ein Angebot aus einem Webshop zugrunde, in dem eine Flüssigkeit in der 200-ml-Flasche zu € 8,95 feilgeboten wurde. Eine Grundpreisangabe (€ 4,48 je 100 ml) erfolgte nicht. Dieselbe Flüssigkeit konnte im Webshop auch in einer 100-ml-Flasche gekauft werden, dann jedoch zu € 6,45.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. “Grundpreisangaben”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende bzw. fehlerhafte Grundpreisangaben

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.