Schlagwort -Hinsendekosten

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Widerrufsbelehrung 2014 bei Widerruf: Hinsendekosten und Rücksendekosten
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Leitfaden: Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf
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Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei

Widerrufsbelehrung 2014 bei Widerruf: Hinsendekosten und Rücksendekosten

Streitigkeiten mit Verbrauchern betreffend der Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts sind nach unserer Erfahrung ein leidiges Thema im Alltag von Ecommerce-Händlern.

Zum aktuellen, noch bis 12.06.2014 geltenden Recht haben wir bereits einen umfangreichen Leitfaden erstellt, der die in der Praxis auftretenden Szenarien umfassend abhandelt. Mit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 in deutsches Recht bleibt jedoch auch in diesem Bereich kein Stein auf dem anderen. Einleitung

Ab dem 13.06.2014 werden sich mit Geltung des neuen Verbraucherrechts im Bereich der Tragung der Hin- und Rücksendekosten beim Widerruf von Fernabsatzverträgen umfangreiche Änderungen ergeben. Die nachfolgende, aktualisierte Version unseres Leitfadens soll insbesondere den Händlern eine Hilfestellung bieten, auch künftig rechtssicher mit der Problematik der Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten nach Widerruf des Verbrauchers umzugehen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Schilderung die Rechtslage betrifft, die ab dem 13.06.2014 gelten wird, soweit auf die neue, künftige Rechtslage Bezug genommen wird. Bis zum diesem Stichtag gilt weiterhin das alte Recht (vgl. dazu die bisherige Fassung unseres Leitfadens, die oben verlinkt ist.

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Leitfaden: Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf

Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf.

Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt.

Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

A.    Hinsendekosten

Hinsendekosten sind die ursprünglichen Versandkosten vom Unternehmer zum Verbraucher.

Hinsendekosten trägt grundsätzlich der Unternehmer

Seit der Entscheidung des EuGH vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) besteht Klarheit dahingehend, dass die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen sind.

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Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei

Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf.

Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt.

Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

A.    Hinsendekosten

Hinsendekosten sind die ursprünglichen Versandkosten vom Unternehmer zum Verbraucher.

Hinsendekosten trägt grundsätzlich der Unternehmer

Seit der Entscheidung des EuGH vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) besteht Klarheit dahingehend, dass die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen sind.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.