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Urteil: Verkäufer können von Verbrauchern auch vor ausländischen Gerichten verklagt werden
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Abmahnung eBay, Paola Dietze
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Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei
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Links der Woche: Neue Zahlungsbedingungen bei eBay
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Verkäufer trägt Kosten für Aus- und Einbau von verbauter, mangelhaft gelieferter Ware
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Links der Woche: Google und das Urheberrecht, Verkäufer bewerten ebay, Wikileaks droht

Urteil: Verkäufer können von Verbrauchern auch vor ausländischen Gerichten verklagt werden

Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher bei Streitigkeiten im Rahmen eines Kaufvertrags den gewerblichen Verkäufer vor dem Gericht an ihrem eigenen – ausländischen – Wohnsitz verklagen können (Urteil vom 6. September 2012, Rechtssache C-190/11).

In dem Fall ging es um eine Verbraucherin aus Österreich, die in Hamburg ein Auto gekauft hatte. Es kam zu rechtlichen Streitigkeiten und die Verbraucherin klagte gegen den gewerblichen Verkäufer vor einem österreichischen Gericht. Nun entschied der EuGH, dass das österreichische Gericht für den Fall zuständig gewesen ist. Lesen Sie die folgenden Erläuterungen zum Fall.

I. Sachverhalt

In dem Fall (EuGH, Urteil vom 6. September 2012, Rechtssache C-190/11, hier im Volltext abrufbar) suchte eine Verbraucherin aus Österreich im Internet nach einem Kfz. Über eine Internet-Verkaufsplattform gelangte sie auf die Website eines Kfz-Einzelhändlers mit Sitz in Hamburg.

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Abmahnung eBay, Paola Dietze

Nach unserem Kenntnisstand mahnt Frau Paola Dietze wettbewerbsrechtliche Handlungen auf eBay ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Paola Dietze
Begründung:

Auftreten als privater Verkäufer trotz gewerblichen Handelns

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei

Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf.

Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt.

Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

A.    Hinsendekosten

Hinsendekosten sind die ursprünglichen Versandkosten vom Unternehmer zum Verbraucher.

Hinsendekosten trägt grundsätzlich der Unternehmer

Seit der Entscheidung des EuGH vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) besteht Klarheit dahingehend, dass die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen sind.

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Links der Woche: Neue Zahlungsbedingungen bei eBay

 

Ein beherrschendes Thema war in dieser Woche für viele Online-Händler die auf ebay anstehende Änderung der Zahlungsbedingungen bzw. der Zahlungsabwicklung.

So werden ab Mitte Juni Käufer den Rechnungsbetrag an ebay bezahlen und bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr direkt an den Verkäufer.

Rund um diese anstehenden Änderungen ist bereits eine intensive Diskussion entstanden. Einige interessante Links zu diesem Thema haben wir Ihnen in unseren Links der Kalenderwoche 09 (27.02. – 02.03.2012) zusammengestellt.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

🙁 Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler: Ein Beitrag von Arndt Joachim Nagel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht Kanzlei München), mehr…

🙁 Facebook Diskussion: Auch auf der Facebookseite der IT-Recht Kanzlei ist bereits eine heftige Diskussion im Gange. Die Kommentare sind teilweise sehr deutlich, mehr…

🙁 Axel Gronen von Wortfilter: Sieht durch die neuen eBay Zahlungsbedingungen Händler-Existenzen gefährdet, mehr…

🙁 So nicht: Generelle Kritik am neuen eBay Zahlungsverfahren und rechtliche Bedenken, mehr…

🙁 eBay zahlt Geld nicht aus: Bettler statt Kunde – eBay zahlt treuhänderisch eingenommenes Geld nicht aus, mehr…

Verkäufer trägt Kosten für Aus- und Einbau von verbauter, mangelhaft gelieferter Ware

Verkäufer trägt Kosten für Aus- und Einbau

Bislang ungeklärt war die Frage, ob der Verkäufer im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs (verschuldensunabhängig) die Kosten für den Ausbau der mangelhaft gelieferten Ware und zudem die Kosten für den Einbau einer mangelfreien Ware zahlen muss oder diese Zahlungsansprüche vom Verkäufer nur im Rahmen eines (verschuldensabhängigen) Schadensersatzanspruchs zu begleichen sind.

Der EuGH hat mit seinen aktuellen Entscheidungen (Rechtssachen C 65/09 und C 87/09) für Klarheit gesorgt.

Der EuGH hatte im Rahmen der Vorabentscheidungsverfahren für Recht erkannt:

1. Art. 3 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass, wenn der vertragsgemäße Zustand eines vertragswidrigen Verbrauchsguts, das vor Auftreten des Mangels vom Verbraucher gutgläubig gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut wurde, durch Ersatzlieferung hergestellt wird, der Verkäufer verpflichtet ist, entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen, oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.

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Links der Woche: Google und das Urheberrecht, Verkäufer bewerten ebay, Wikileaks droht

 

Die Anwälte und Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei sind für Ihre Mandanten natürlich auch viel im Internet unterwegs, um für konkrete Fälle zu recherchieren, oder um Informationen über einen Abmahner, eine Marke oder eine abmahnende Kanzlei zusammen zu tragen.

Bei diesen Rechercherchen stoßen sie aber auch immer wieder auf Wissenwertes, Skuriles oder auch Lustiges, das mit dem konrketen Fall nichts zu tun hat, aber dennoch erwähnenswert erscheint.

Diese „Fundstellen“ präsentieren wir daher ab sofort in unseren neuen Rubrik „Links der Woche“.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 19 (09.-13.05.11)

😉 Google und das Urheberrecht: Wie www.gulli.com berichtet hat Google in Belgien Probleme mit dem Urheberrecht. Das Verlinken von Newsartikeln verletzte das Urheberrecht, mehr…

🙂 Verkäufer bewerten eBay: Sein Bewertungssystem ist eBay sehr wichtig. Wie wäre es aber, wenn Verkäufer einmal die Möglichkeit hätten eBay zu bewerten (und vielleicht auch mal Dampf abzulassen)?

Das eBay BewertungsTool auf www.wortfilter.de bietet nun genau diese Möglichkeit. Es können detaillierte Bewertungen für Service, Kommunikation, Reaktionszeit und die eBay-Gebühren abgegeben werden. Aktuell hat eBay dort eine Zufriedensheitsquote (positive Bewertungen derr letzten 12 Monate) von 8,5% !  Die Gesamtanzahl der Bewertungen liegt bei – 3.378, …nix wie hin

🙁 WikiLeaks droht mit drakonischen Strafen: Um Interna besser zu schützen, zwingt Wikileaks seine Mitarbeiter, einen Knebelvertrag zu unterschreiben. Es drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Es scheint, daß auch eine Plattform, die von Enthüllungen lebt sich vor Enthüllungen schützen muß, zum Artikel..

😉 Schwester, Schwester, was machen Sie mit der Nadel da? oder: Sich Botox beim Zahnarzt spritzen lassen ist das erlaubt (getreu dem Motto „Wenn sich eh schon hier liege“). Die Antwort finden Sie hier

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.