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Kopierschutz auf Quatsch? Urheberrechtlicher Schutz von Sendungsformaten abgelehnt

Kopierschutz auf Quatsch? Urheberrechtlicher Schutz von Sendungsformaten abgelehnt

Der BGH hatte zu befinden, ob dem Konzept einer Fernsehshow, ein urheber oder -wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung zukommt, BGH, Urteil vom 26.06.2003, Az. I ZR 176/01.

Es besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass aufwändige, kreative Konzepte, etwa von Fernsehshowformaten, von Mitbewerbern einfach kopiert und umgesetzt werden. Besonders negative Auswirkungen hat das für die Erfinder solcher Konzepte, die ihre Arbeit sodann auf dem entsprechenden Markt nicht mehr verkaufen können. Doch auch die Rechtsinhaber solcher Konzepte, zumeist Fernsehsender, können von dem Ideenklau betroffen sein. Die Nachahmer sparen sich dabei die Entwicklungskosten eigener Konzepte. Die eigentlichen Rechtsträger oder Erfinder gehen dabei finanziell leer aus. Alles rechtens, so der BGH in seiner Entscheidung, wenn dabei lediglich ein konzeptioneller Rahmen vorgegeben werde.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.