Schlagwort -lauterer Wettbewerb

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Abmahnung Sammelstelle: Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.
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Elektrosmog: Irreführende Werbung für Silikonpads

Abmahnung Sammelstelle: Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. informiert.

 

Der Verbraucherschutzverein mahnt mehrere angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln hinsichtlich der
    • Rücksendekosten
    • Mängelrüge
    • Transportrisiko und
    • zur Gewährleistung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

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Elektrosmog: Irreführende Werbung für Silikonpads

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des lauteren Wettbewerbs gehört.

Die Beklagte vertreibt esoterische Gesundheitsprodukte, darunter Silikonpads, die zur Abwehr von Elektrosmog und zur Verbesserung von Speisen und Getränken dienen sollen.

Die Wirkungsweise basiere auf subtilen Energien informierter Mineralien („Bionen-Energie“). Die flachen ovalen Pads gegen Elektrosmog (2 x 2,5 cm) sollen dazu auf den Körper aufgelegt oder in die Hosentasche gesteckt werden, die flachen runden Pads zur Verbesserung von Speisen und Getränken (d = 9 oder 21cm) unter Gläser oder Teller gelegt werden.

Die Klägerin hat im Verfahren der einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Konstanz beantragt, der Beklagten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr für die kleinen Pads damit zu werben, dass sie für ein Mehr an Vitalität stünden und auszuführen, dass im Zusammenhang mit einer steigenden Belastung des menschlichen Körpers durch Strahlen X-pad ein kleines Pad sei, das zum Schutz vor dieser Strahlung dienen solle.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.