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Links der Woche: Google und das Urheberrecht, Verkäufer bewerten ebay, Wikileaks droht

Links der Woche: Google und das Urheberrecht, Verkäufer bewerten ebay, Wikileaks droht

 

Die Anwälte und Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei sind für Ihre Mandanten natürlich auch viel im Internet unterwegs, um für konkrete Fälle zu recherchieren, oder um Informationen über einen Abmahner, eine Marke oder eine abmahnende Kanzlei zusammen zu tragen.

Bei diesen Rechercherchen stoßen sie aber auch immer wieder auf Wissenwertes, Skuriles oder auch Lustiges, das mit dem konrketen Fall nichts zu tun hat, aber dennoch erwähnenswert erscheint.

Diese „Fundstellen“ präsentieren wir daher ab sofort in unseren neuen Rubrik „Links der Woche“.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 19 (09.-13.05.11)

😉 Google und das Urheberrecht: Wie www.gulli.com berichtet hat Google in Belgien Probleme mit dem Urheberrecht. Das Verlinken von Newsartikeln verletzte das Urheberrecht, mehr…

🙂 Verkäufer bewerten eBay: Sein Bewertungssystem ist eBay sehr wichtig. Wie wäre es aber, wenn Verkäufer einmal die Möglichkeit hätten eBay zu bewerten (und vielleicht auch mal Dampf abzulassen)?

Das eBay BewertungsTool auf www.wortfilter.de bietet nun genau diese Möglichkeit. Es können detaillierte Bewertungen für Service, Kommunikation, Reaktionszeit und die eBay-Gebühren abgegeben werden. Aktuell hat eBay dort eine Zufriedensheitsquote (positive Bewertungen derr letzten 12 Monate) von 8,5% !  Die Gesamtanzahl der Bewertungen liegt bei – 3.378, …nix wie hin

🙁 WikiLeaks droht mit drakonischen Strafen: Um Interna besser zu schützen, zwingt Wikileaks seine Mitarbeiter, einen Knebelvertrag zu unterschreiben. Es drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Es scheint, daß auch eine Plattform, die von Enthüllungen lebt sich vor Enthüllungen schützen muß, zum Artikel..

😉 Schwester, Schwester, was machen Sie mit der Nadel da? oder: Sich Botox beim Zahnarzt spritzen lassen ist das erlaubt (getreu dem Motto „Wenn sich eh schon hier liege“). Die Antwort finden Sie hier

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.