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Abmahnung Oberflächentechnik Preimeß GmbH

Abmahnung Oberflächentechnik Preimeß GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Oberflächentechnik Preimeß GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Oberflächentechnik Preimeß GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich

Telefonnummer
Rücksendekosten („40 euro-Klausel“)
Widerrufsfolgen

angeblich irreführende Preisgegenüberstellung (Listenpreis)
angeblich irreführende Werbung („Marktführer“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 30.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.