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Abmahnung Michael Degenhardt

Abmahnung Michael Degenhardt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Michael Degenhardt wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Michael Degenhardt
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40 Euro-Klausel)
angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist.

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.