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Neu ab 2015: Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Neu ab 2015: Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Die neue Verordnung (EU) Nr. 518/2014, die am 05.03.2014 verabschiedet wurde, erweitert das Pflichtenprogramm der Lieferanten zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte um die Bereitstellung elektronischer Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter ab 2015.

Diese sollen von Online-Händlern auf ihren Websites zum Abruf für Verbraucher bereitgehalten werden, um ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Die Verordnung ändert somit die für bestimmte Gerätegattungen bereits bestehenden Kennzeichnungsverordnungen ab und legt Lieferanten fortan auf, den Händlern die Etiketten und Datenblätter nicht nur in physischer, sondern auch in elektronischer Form bereitzustellen.  Dieser Beitrag der IT-Recht-Kanzlei beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich und dem für Lieferanten einschlägigen Regelungsgehalt der neuen Verordnung.

A: Allgemeines

1. Wer ist Lieferant im Sinne der Verordnung?

Die neue Verordnung nimmt Bezug auf bereits bestehende…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.