Schlagwort -energieverbrauchsrelevante Produkte

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Unmöglich: Rechtskonforme Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte in „Google Ads“
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Neu ab 2015: Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte
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Bald werden diverse energieverbrauchsrelevante Produkte kennzeichnungspflichtig sein

Unmöglich: Rechtskonforme Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte in „Google Ads“

Nicht nur im Vertrieb, sondern auch in der Werbung für eine Vielzahl von energieverbrauchsrelevanten Produkten gelten nach nationalem und europäischem Recht spezifische Kennzeichnungspflichten. Unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmedium ist nach §6a EnVKV  und nach Art. 4 c der einschlägigen Kennzeichnungsverordnungen in jeder modellbezogene Preiswerbung stets die Energieeffizienzklasse anzugeben.

Gerade im elektronischen Fernabsatz ist diese Pflicht weitreichend, da nicht nur Warenanpreisungen in eigenen Online-Shops, sondern auch Anzeigen auf Seiten externer Verkaufsplattformen und Suchmaschinen erfasst werden. Problematisch ist dies, wenn die jeweilige Struktur der Drittseite dem Online-Händler keine Möglichkeit lässt, die Informationspflichten rechtskonform umzusetzen, und mithin ein hohes Abmahnpotenzial birgt. Dass dies zurzeit bei den „Google Ads“ der Fall ist, soll im Folgenden dargestellt werden.

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Neu ab 2015: Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Die neue Verordnung (EU) Nr. 518/2014, die am 05.03.2014 verabschiedet wurde, erweitert das Pflichtenprogramm der Lieferanten zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte um die Bereitstellung elektronischer Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter ab 2015.

Diese sollen von Online-Händlern auf ihren Websites zum Abruf für Verbraucher bereitgehalten werden, um ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Die Verordnung ändert somit die für bestimmte Gerätegattungen bereits bestehenden Kennzeichnungsverordnungen ab und legt Lieferanten fortan auf, den Händlern die Etiketten und Datenblätter nicht nur in physischer, sondern auch in elektronischer Form bereitzustellen.  Dieser Beitrag der IT-Recht-Kanzlei beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich und dem für Lieferanten einschlägigen Regelungsgehalt der neuen Verordnung.

A: Allgemeines

1. Wer ist Lieferant im Sinne der Verordnung?

Die neue Verordnung nimmt Bezug auf bereits bestehende…

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Bald werden diverse energieverbrauchsrelevante Produkte kennzeichnungspflichtig sein

Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich. Die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) wird künftig auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt.

Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.