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Abmahnung Christine Mischka GmbH
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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei AVON Produkten

Abmahnung Christine Mischka GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Christine Mischka GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich fehlender Grundpreisangabe.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Christine Mischka GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von AVON Pflegeprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei AVON Produkten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf  von AVON Produkten über eBay

  

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.