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Cyber Monday: Aktuelle Rechtsprechung zur Verfügbarkeit von Schnäppchen

Cyber Monday: Aktuelle Rechtsprechung zur Verfügbarkeit von Schnäppchen

Wie lange müssen Schnäppchen verfügbar sein, die für einen begrenzten Zeitraum im Internet angeboten werden?

Das Landgericht Berlin hat aktuell entschieden, dass solche Angebote mindestens während eines Viertels der Angebotszeitraums erhältlich sein müssen, da ansonsten von einer irreführenden Werbemaßnahme auszugehen sei (vgl. LG Berlin, Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

Amazon hatte im November 2010 einen „Cyber Monday“ angeboten, an dem im 2-Stunden-Takt jeweils 5 Produkte zu besonders niedrigen Preisen – und in begrenzten Mengen – erhältlich waren.

Es stellte sich jedoch heraus, dass viele dieser Schnäppchen nur für wenige Sekunden erhältlich waren; die User konnten sie jedoch uneingeschränkt zum normalen Preis ordern.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.