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Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Simpsons

Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Simpsons

Die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat eine angebliche Urheberrechtsverletzung in einer Internet-Tauschbörse abgemahnt.

Überblick und Inhalt: 

  • Abmahner: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Die Simpsons – Staffel 25 – Folge 21 (TV-Folge)” in einer Internet-Tauschbörse
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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