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Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014
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Abmahnung Phily Media “Philyzip“
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Abmahnung Harald Welte

Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014

Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird.

Ab dem 13. Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.

I. Es kommt im Juni 2014: Das Widerrufsrecht bei Downloads
Musik und Videos bei iTunes, Software per Download direkt vom Hersteller, Hörbücher und Apps bei Smartphones – viele Geschäfte im Internet betreffen digitale Inhalte. Bislang steht den Verbrauchern beim Kauf solcher unkörperlicher digitaler Inhalte im Internet überhaupt kein Widerrufsrecht. Zwar sind Downloads & Co nicht durch eine ausdrückliche Regelung vom Widerrufsrecht ausgenommen. Allerdings fasst man Software, die nicht auf einem Datenträger wie etwa einer CD, CD-Rom, DVD oder Blue-Ray geliefert wird, unter den Begriff der „Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“ und bei denen deshalb gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB (aktuelle Fassung) kein Widerrufsrecht besteht.

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Abmahnung Phily Media “Philyzip“

Die Firma Phily Media mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Phily Media
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an der Software “Philyzip“ 

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Harald Welte

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung  des Herrn Harald Welte  wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Harald Welte
Begründung:

angebliche Urheberrechtsverletzung an der Software „mtd“ und „msdosfs“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Gegenstandswert: 150.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.