Archiv -28. November 2013

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Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014
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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung
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Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis

Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014

Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird.

Ab dem 13. Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.

I. Es kommt im Juni 2014: Das Widerrufsrecht bei Downloads
Musik und Videos bei iTunes, Software per Download direkt vom Hersteller, Hörbücher und Apps bei Smartphones – viele Geschäfte im Internet betreffen digitale Inhalte. Bislang steht den Verbrauchern beim Kauf solcher unkörperlicher digitaler Inhalte im Internet überhaupt kein Widerrufsrecht. Zwar sind Downloads & Co nicht durch eine ausdrückliche Regelung vom Widerrufsrecht ausgenommen. Allerdings fasst man Software, die nicht auf einem Datenträger wie etwa einer CD, CD-Rom, DVD oder Blue-Ray geliefert wird, unter den Begriff der „Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“ und bei denen deshalb gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB (aktuelle Fassung) kein Widerrufsrecht besteht.

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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ÖKO-TEST Verlag GmbH wegen angeblich unwahrer Werbeaussagen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-TEST Verlag GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis, obwohl die beworbenen Produkte gar nicht geprüft und getestet worden sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 18.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis

Der Betreiber eines Webshops wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen in seiner Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung (die mit einem Testurteil beworbenen Produkte seien gar nicht getestet worden)

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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