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Das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt.

Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge haben oft Probleme wegen der „Störerhaftung“, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.