Schlagwort -Beschränkung

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Bundeskartellamt kritisch: Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS
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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises
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Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich
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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts
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Das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert
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Abmahnung Sammelstelle: Andrea Reinhardt
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Abmahnung Andrea Reinhardt: „Widerrufsrecht“
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Ebay Abmahnung: Beschränkung des Widerrufsrechts
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Abmahnung Andrea Reinhardt
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Abmahnung ebay: Beschränkung des Widerrufsrechts
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In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden
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Widerrufsrecht: Bitte um Rücksendung in Originalverpackung

Bundeskartellamt kritisch: Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS

Nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt soll das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen enthalten. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. ASICS Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes kürzlich schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. ASICS untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das ASICS-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt ASICS den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.“

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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen“ wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt.

In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

I. Das Problem
Die grundsätzliche Möglichkeit des Ausschlusses von Verbrauchern von den Angeboten eines Händlers steht außer Frage. Problematisch ist vielmehr das „Wie“ des Ausschlusses.

Die Rechtsprechung verlangt von Händlern, die den Erwerberkreis auf Gewerbetreibende beschränken, dass diese im Rahmen ihrer Angebote und der Abwicklung der Geschäfte alles ihnen Zumutbare unternehmen, um eine mögliche Verbraucherbeteiligung weitestgehend auszuschließen.

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Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich wegen angeblicher Beschränkung des Widerrufsrechtes vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Maurer & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Abmahner: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich 
  • Begründung: angebliche Beschränkung des Widerrufs beim Vertrieb von Pflanzenprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbwerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

  

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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Beschränkung des Widerrufsrechts abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts durch die Aussage: „Schnell verderbliche Ware ist von der Rücksendung ausgenommen“.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt.

Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge haben oft Probleme wegen der „Störerhaftung“, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.

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Abmahnung Sammelstelle: Andrea Reinhardt

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung der Frau Andrea Reinhardt informiert.

 

Frau Reinhardt mahnt angebliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Andrea Reinhardt
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Beschränkung des Widcerrufsrechts
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung Andrea Reinhardt: „Widerrufsrecht“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der FrauAndrea Reinhardt wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Andrea Reinhardt
  • Begründung: angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts beim Vertrieb von Mini- und Nachtkleidern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

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Ebay Abmahnung: Beschränkung des Widerrufsrechts

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • Beschränkung des Widerrufsrechts

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Andrea Reinhardt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der FrauAndrea Reinhardt wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Andrea Reinhardt
  • Begründung: angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts beim Vertrieb von Damenbekleidung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Beschränkung des Widerrufsrechts

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • Beschränkung des Widerrufsrecht s

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden

Grundsätzlich ist Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht einzuräumen.

Doch in einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (vgl. § 312d IV BGB) darf das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Problematisch ist, dass die im Gesetz genannten Gründe sehr unbestimmt sind, was dazu führt, dass die Ausschlussgründe immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen waren beziehungsweise sind. Diese Entscheidungen spielen auch für die Praxis eine große Rolle und sollen daher im Folgenden kurz dargestellt werden.

I. § 312d IV Nr. 1 BGB

Wortlaut:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

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Widerrufsrecht: Bitte um Rücksendung in Originalverpackung

Die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung (OVP) darf dem Kunden bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts keinesfalls vorgeschrieben werden – aber darf man ihn freundlich darum bitten?

In einem aktuellen Urteil will das Landgericht Hamburg in dieser Bitte eines Händlers nun keinen Rechtsverstoß erkennen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 06.01.2011, Az. 327 O 779/10).

AGB-Klauseln, die dem Kunden im Falle des Rücktritts oder Widerrufs die Rücksendung der Ware in der OVP vorschreiben, sind rechtswidrig: Sie stellen nach verbreiteter Ansicht der Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und könnten ihn an der Ausübung seiner Rechte hindern.

In dem aktuellen Fall hatte nun das LG Hamburg über eine AGB-Klausel zu erkennen, die nicht als Vorschrift, sondern schlicht als Bitte formuliert (und wohl auch als solche gemeint) war:

Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.