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Urteil: Verkäufer können von Verbrauchern auch vor ausländischen Gerichten verklagt werden

Urteil: Verkäufer können von Verbrauchern auch vor ausländischen Gerichten verklagt werden

Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher bei Streitigkeiten im Rahmen eines Kaufvertrags den gewerblichen Verkäufer vor dem Gericht an ihrem eigenen – ausländischen – Wohnsitz verklagen können (Urteil vom 6. September 2012, Rechtssache C-190/11).

In dem Fall ging es um eine Verbraucherin aus Österreich, die in Hamburg ein Auto gekauft hatte. Es kam zu rechtlichen Streitigkeiten und die Verbraucherin klagte gegen den gewerblichen Verkäufer vor einem österreichischen Gericht. Nun entschied der EuGH, dass das österreichische Gericht für den Fall zuständig gewesen ist. Lesen Sie die folgenden Erläuterungen zum Fall.

I. Sachverhalt

In dem Fall (EuGH, Urteil vom 6. September 2012, Rechtssache C-190/11, hier im Volltext abrufbar) suchte eine Verbraucherin aus Österreich im Internet nach einem Kfz. Über eine Internet-Verkaufsplattform gelangte sie auf die Website eines Kfz-Einzelhändlers mit Sitz in Hamburg.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.