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Abmahnung DITH Software, Thomas Hahn

Abmahnung DITH Software, Thomas Hahn

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma DITH Software, Inhaber Thomas Hahn wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Geißdörfer Gromnitza Rechtsanwälte

Abmahner: DITH Software, Thomas Hahn
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Beginn der Widerrufsfrist, Wertersatz und Rücksendekosten)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.