Schlagwort -unerlaubter Vertrieb

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Abmahnung Firma Lydenti, Michael Ochmann
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Abmahnung Casio Europe GmbH: „G-Shock“
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Abmahnung Abercrombie & Fitch

Abmahnung Firma Lydenti, Michael Ochmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lydenti, Michael Ochmann wegen angeblicher Verstöße gegen die Kosmetikverordnung vor.

Begründet wird diese mit angeblich nicht erlaubtem Vertrieb von Bleaching Produkten.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: FirmaLydenti, Michael Ochmann
  • Begründung: angeblich unzulässiger Verkauf von Bleaching Produkten („White Smile Tooth Witheniong System) an Verbraucher, die mehr als 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Kosmetikverodnung (KosmetikVÄndV)
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung Casio Europe GmbH: „G-Shock“

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Casio Europe GmbH aktuell Markenrechtserletzungen an der Marke „G-Shock“ ab.

Überblick und Inhalt: 

Abmahner: Casio Europe GmbH
Begründung:

Markenrechtsverletzung an der Marke „G-Shock“ durch unerlaubten Verkauf und Vertriebs („Vorwurf des Plagiats“

Rechtlicher Bezug: Markenrecht

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Abercrombie & Fitch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Winterstein Rechtsanwälte

Abmahner: Abercrombie & Fitch
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Abercrombie & Fitch” durch unerlaubten Vertrieb

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 150.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.