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Abmahnung Amazon: Fehlerhafte Widerufsbelehrung (alte Fassung)
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Abmahnung Telematik GmbH

Abmahnung Amazon: Fehlerhafte Widerufsbelehrung (alte Fassung)

Ein Amazon-Händler wurde wegen einer angeblich fehlerhaften, weil veralteten, Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

Die verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht der aktuellen Gesetzeslage seit dem 13.06.2014.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Telematik GmbH

Die Firma Telematik GmbH hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblichen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Telematik GmbH
  • Begründung: angebliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen im Fernabsatz (die angegebenen Pflichtinformationen entsprächen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.