Schlagwort -Verwechlungsgefahr

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Abmahnung Website: Markenrechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr
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Abmahnung Bernd Hummel Holding GmbH

Abmahnung Website: Markenrechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr

Ein Internet-Dienstleister wurde abgemahnt, weil er durch seinen Internetauftritt die Schutzrechte an einer Marke verletzt haben soll.

Die Art der Gestaltung der Seite berge Verwechslungsgefahr zu dieser Marke in sich.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung Bernd Hummel Holding GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Bernd Hummel Holding GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblichen Markenrechtsverletzung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Bernd Hummel Holding GmbH
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Flip Flop“ durch den Vertrieb von Produkten mit Verwechlungsgefahr

Rechtlicher Bezug: Markensrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 100.000 €,

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Bernd Hummel Holding GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

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Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.