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Rechtliche Besonderheiten: Vertragsschluss per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief
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Abmahnung MKG Motoren Köln GmbH, Widerrufsbelehrung

Rechtliche Besonderheiten: Vertragsschluss per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief

Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben der Möglichkeit, Bestellungen über das Warenkorbsystem im Online-Shop aufzugeben auch die Möglichkeit an, telefonisch, per Fax per E-Mail oder per Brief zu bestellen.

Daneben verwenden einige Online-Händler auch Printkataloge, in denen Sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen.

Kommt ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht über einen Online-Shop oder eine sonstige Online-Plattform (wie z. B. eBay oder Amazon) sondern ausschließlich unter Zuhilfenahme der vorgenannten Kommunikationsmittel, also durch individuelle Kommunikation zustande, so gelten einige rechtliche Besonderheiten insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten des Händlers.

I. Rechtliche Besonderheiten im Hinblick auf die Informationspflichten

Schließt der Händler mit seinen Kunden Verträge im Wege der individuellen Kommunikation, gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen des Fernabsatzes wie beim Verkauf von Waren über den eigenen Online-Shop oder eine Online-Plattform. Danach muss der Unternehmer den Verbraucher auch bei Bestellungen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief  insbesondere über seine Identität, das Zustandekommen des Vertrages und ein Widerrufs- oder Rückgaberecht informieren. Allerdings ergeben sich Unterschiede im Hinblick auf die speziellen Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr.

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Abmahnung MKG Motoren Köln GmbH, Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma MKG Motoren Köln GmbHwegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sagsöz & Euskirchen Rechtsanwälte

Abmahner: MKG Motoren Köln GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlende Informationen zum Vertragsschluss
angeblich fehlende Angaben zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
angeblich fehlerhafte Angaben zum Wertersatz
angeblich fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist
angeblich fehlende Informationen zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 16.000 Euro, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.