Schlagwort -Voraussetzung

1
Aufgepasst bei Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Aufgepasst bei Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Wer kennt dies nicht? Jeden Tag angeln wir neue Prospekte aus dem Briefkasten und werden dort mit unzähligen Rabattaktionen konfrontiert.

Gleiches gilt auch auf den unbegrenzten Shop-Seiten im Internet.

Viele Händler bewerben Waren mit Hilfe von durchgestrichenen Preisen, da diese Art der Werbung dem Verbraucher durch den direkten Zahlenvergleich ein besonders günstiges Angebot suggeriert.

Wegen der herausragenden Bedeutung des Preises für die Kaufentscheidung ist jedoch wirksamer Schutz vor irreführenden Preisangaben zwingend notwendig, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.