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Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Warnhinweis bei der Werbung mit Biozidprodukten fehlt

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Warnhinweis bei der Werbung mit Biozidprodukten fehlt

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen eines fehlenden Warnhinweises bei der Werbung mit Biozidprodukten.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Fehlender Warnhinweis bei der Werbung mit Biozidprodukten (hier: Desinfektions- und Insektenschutzmittel): „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.“ Der Hinweis muss sich deutlich vom Rest der Werbung abheben und gut lesbar sein.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Kostenpauschale: 238,00€ brutto

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