Schlagwort -Werbung für Akupunkturpflaster ist unzulässig

1
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung für Akupunkturpflaster ist unzulässig

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung für Akupunkturpflaster ist unzulässig

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Werbung für Akupunkturpflaster abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: unzulässige Werbung für Akupunkturpflaster
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.