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Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V.: Verstoß gegen EnVKV bei Monitoren

Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V.: Verstoß gegen EnVKV bei Monitoren

Die Deutsche Umwelthilfe v.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die EnVKV abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutsche Umwelthilfe e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklassen bei der Werbung für Monitore
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.