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Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit dem Hinweis „Testsieger“ ist unzulässig

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit dem Hinweis „Testsieger“ ist unzulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unlauterer Werbung mit dem Hinweis „Testsieger“ bei Elektrogeräten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: unlautere Werbung mit dem Hinweis „Testsieger“ bei Elektrogeräten ohne die genaue Fundstelle der Testveröffentlichung anzugeben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Pauschale: 255,– € brutto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.