Archiv -Februar 2023

1
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln ist nicht zulässig
2
Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit dem Hinweis „Testsieger“ ist unzulässig

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln ist nicht zulässig

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln (hier: Kaffee) mit dem Hinweis „magenschonend“, „bekömmlich“, „sehr verträglich“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Kostenpauschale: 238,00 € brutto

Mehr erfahren

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit dem Hinweis „Testsieger“ ist unzulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unlauterer Werbung mit dem Hinweis „Testsieger“ bei Elektrogeräten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: unlautere Werbung mit dem Hinweis „Testsieger“ bei Elektrogeräten ohne die genaue Fundstelle der Testveröffentlichung anzugeben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Pauschale: 255,– € brutto

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.