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Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben sind nicht zulässig

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben sind nicht zulässig

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Amazon-Händler wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Hinweis: „Herzgesundheit Unterstützung“ und „Unterstützung Herz-Kreislauf“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Kostenpauschale: 238,– € brutto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.