Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: unlauteres Wirkungsversprechen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung nebs einstweiliger Verfügung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unlauteren Wirkungsversprechen.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich irreführende Werbung mit Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Lasertherapiegeräten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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