Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Bei angebotenen Artikeln fehlen Pflichtinformationen

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Ebay-Händler wegen fehlender Pflichtinformationen zu angebotenen Artikeln und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • Fehlende Pflichtinformationen zu angebotenen Artikeln (Hersteller bzw. Importeur fehlen)
    • Unzulässige Werbung mit dem Begriff „Bio“ und/oder „Öko“ (Kontrollnummer fehlt)
    • Unzulässige Informationen mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Artikeln mit einem Alkoholgehalt
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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