Archiv -29. Januar 2019

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Bei angebotenen Artikeln fehlen Pflichtinformationen

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Bei angebotenen Artikeln fehlen Pflichtinformationen

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Ebay-Händler wegen fehlender Pflichtinformationen zu angebotenen Artikeln und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • Fehlende Pflichtinformationen zu angebotenen Artikeln (Hersteller bzw. Importeur fehlen)
    • Unzulässige Werbung mit dem Begriff „Bio“ und/oder „Öko“ (Kontrollnummer fehlt)
    • Unzulässige Informationen mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Artikeln mit einem Alkoholgehalt
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.