Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Hinweise auf Allergene und Vertragsstrafe

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlenden Allergenhinweisen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: 
    • fehlende Hinweise auf Allergene
    • Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Vertragsstrafenforderung: 7.500,00 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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