Abmahnung Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.: Unlautere Werbung

Der Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben beim Vertrieb von Sportpräparaten abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL)
  • Begründung:  gesundheitsbezogenen Angaben bei Sportpräparaten, die Lebensmittel seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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