Archiv -5. Februar 2014

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Abmahnung Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.: Unlautere Werbung
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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR
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Abmahnung Onlineshop: Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln
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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung, AGB & GS-Zeichen
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Rechtliches Minenfeld: Weiterempfehlungsfunktionen im Internet

Abmahnung Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.: Unlautere Werbung

Der Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben beim Vertrieb von Sportpräparaten abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL)
  • Begründung:  gesundheitsbezogenen Angaben bei Sportpräparaten, die Lebensmittel seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Helmke, Rechtsanwälte, steuerberater, Patentanwalt
  • Abmahner: M & S Vertriebsservice GbR
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angebliche Irreführung mit dem GS-Zeichen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 21.000 €

 

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Abmahnung Onlineshop: Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln

Ein Online-Händler, der über seinen Onlineshop Muskel- und Protein-Präparate verkauft wurde wegen angeblich irreführender gesundheitsbezogener Angaben abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere gesundheitsbezogene Angaben 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung, AGB & GS-Zeichen

Ein Online-Händler, der über ebay Trampoline verkauft wurde wegen angeblich fehlerhafter AGB-Klauseln, einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der Werbung mit dem GS-Zeichen abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte AGB
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • unlautere Werbung (GS-Zeichen)

 

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Rechtliches Minenfeld: Weiterempfehlungsfunktionen im Internet

Weiterempfehlungsfunktionen sind gerade im Online-Handel eine beliebte Form des viralen Marketings. Anders als bei der direkten Werbeansprache durch den Anbieter ist der Empfänger einer „Empfehlung“, die womöglich sogar noch von einer diesem gut bekannten Person stammt, erfahrungsgemäß empfänglicher für die Werbung und bringt dieser ein höheres Maß an Vertrauen entgegen. Doch nicht zuletzt seit der Entscheidung des BGH zu so genannten „Tell-a-Friend“-Funktionen ist die rechtliche Zulässigkeit solcher Werbemaßnahmen umstritten.

1. Hintergrund

Der BGH hat mit Urteil vom 12.09.2013 – I ZR 208/12 – entschieden, dass die Zusendung von Empfehlungs-Nachrichten per E-Mail an Dritte über eine vom Anbieter vorgehaltene Weiterempfehlungsfunktion rechtlich als Werbung zu qualifizieren und nicht anders zu beurteilen ist, als wenn der Anbieter die Werbe-E-Mail selbst versenden würde. Die Entscheidung des BGH bezog sich dabei auf den Fall, dass die E-Mail an den Dritten über den Server des Anbieters verschickt wird und der Anbieter dabei als Absender der E-Mail erscheint, unabhängig davon, ob der Versand der E-Mail vom Anbieter selbst oder von einem Dritten ausgelöst wird.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.