Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Unlautere Nutzung des CE-Zeichens

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Online-Händler der über ebay u.a. Tischventilatoren verkauft wegen angeblich irreführender Nutzung des CE-Zeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Die Werbung mit dem CE-Zeichen sei irreführend, da sie eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstelle
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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