Schlagwort -Vertragstext Speicherung

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Abmahnung ebay: Mängelhaftung und Vertragstext-Speicherung
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Abmahnung ebay: Fristbeginn, 40 €-Klausel, Vertragstext & Vertragsschluss
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2011
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Abmahnung eBay: Widerrufsbelehrung und Speicherung des Vertragstextes
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Update Abmahnung Marek Kunikiewicz
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Update 2 weitere Abmahnungen Marek Kunikiewicz
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Update Abmahnung Marek Kunikiewicz
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Abmahnung Marek Kunikiewicz
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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Landgericht München I: 7 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert

Abmahnung ebay: Mängelhaftung und Vertragstext-Speicherung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich Pflichtangaben im Fernabsatz vorenthalten soll.

Es fehlen Angaben zum Bestehen eines Mängelhaftungsrechts und Angaben über die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung ebay: Fristbeginn, 40 €-Klausel, Vertragstext & Vertragsschluss

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Fristbeginn des Widerrufsrechtes
Angaben zu den Rücksendekosten
Infos zum Vertragsschluss
Speicherung Vertragstext

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2011

Die IT-Recht Kanzlei München wertet ab sofort monatlich die der Kanzlei vorliegenden bzw. vorgelegten Abmahnungen aus und listet in Ihrem monatlichen Abmahnbrief die häufigsten Abmahngründe.

Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle „Angriffsziele“  darstellen und worauf z.B. bei Werbeaussagen und Preisangaben zu achten ist.

Die „Top Ten“ Abmahngründe des Monats April 2011:

1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2. Widerrufsbelehrung
3. irreführende Werbung
4. Vertragsschluss
5. Speicherung Vertragstext
6. Korrektur Eingabefehler
7. fehlende Grundpreisangabe
8. Garantieangaben
9. Werbung mit Garantie
10. Impressum

 

Anmerkung:

Das Risiko einer Abmahnung wegen Fehlern im Impressum lässt sich leicht mit dem kostenlosen Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei begrenzen.

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Haben Sie Handlungsbedarf ?  

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Abmahnung eBay: Widerrufsbelehrung und Speicherung des Vertragstextes

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Update Abmahnung Marek Kunikiewicz

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Marek Kunikiewicz wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Marek Kunikiewicz
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der  Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
angeblich fehlerhafte Angaben bezüglich des Zustandekommens des Vertrages
angeblich fehlende Angaben hinsichtlich der Korrektur von Eingabefehlern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Update 2 weitere Abmahnungen Marek Kunikiewicz

Der IT-Recht Kanzlei München liegen zwei weitere Abmahnungen des Herrn Marek Kunikiewicz wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet werden diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Marek Kunikiewicz
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der  Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
angeblich fehlerhafte Angaben zum Zustandekommen des Vertrages
angeblich fehlende Angaben hinsichtlich der Korrektur von Eingabefehlern
angeblich Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Update Abmahnung Marek Kunikiewicz

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Marek Kunikiewicz wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Marek Kunikiewicz
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der  Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”), angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:  hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes, dem Zustandekommen des Vertrages, der Korrektur von Eingabefehlern und Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Marek Kunikiewicz

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Marek Kunikiewicz wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Marek Kunikiewicz
Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung bezüglich der  Rücksendekosten („40-Euro-klausel“), angeblich fehlerhafte Angaben  hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wiederum eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zu den  Rücksendekosten, angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:  hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes, dem Zustandekommen des Vertrages, der Korrektur von Eingabefehlern.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten, angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich:  Speicherung des Vertragstextes, Zustandekommen des Vertrages, Korrektur von Eingabefehlern.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt noch eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten, angeblich fehlende Angaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Landgericht München I: 7 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert

Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 18.01.2011, Az.: 11 HK O 341/11) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner sieben Wettbewerbsverstöße auf seiner gewerblichen eBay-Präsenz begangen.

Das Landgericht München I untersagte der Antragsgegnerin

  • in der Widerrufsbelehrung nicht über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren sowie darüber, dass zur Fristwahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt;
  • in der Widerrufsbelehrung nicht über Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, zu informieren;
  • die sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, ohne die Kostentragungspflicht des Verbrauchers gesondert vertraglich zu vereinbaren;
  • im Rahmen von Fernabsatzverträgen nicht rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt; Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.