Archiv -28. Dezember 2012

1
Abmahnung Universum Film GmbH, Tauschbörse “Lockout”
2
Regierung beharrt auf strengeren Grenzwerten bei Spielzeug
3
Links der Woche: Wikipedia bleibt werbefrei, Facebook Schwester ist sauer
4
Häkchen-Setzung bei Einbeziehung von AGB im Online-Shop zwingend notwendig?
5
Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!
6
Abmahnung Bavaria Media Group Filesharing / Urheberrecht
7
Abmahnung Emi Music, Urheberrechtsverletzung “Out Of Style”
8
Abmahnung Warner Bros. Peer-To-Peer Netz: “Sherlock Holmes”
9
Abmahnung GSDR GmbH, P2P-Netz: “Armand Van Helden”

Abmahnung Universum Film GmbH, Tauschbörse “Lockout”

Die Firma Universum Film GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: Universum Film GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Lockout”
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Regierung beharrt auf strengeren Grenzwerten bei Spielzeug

Die Bundesregierung hat die neue EU-Spielzeugrichtlinie mit der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug umgesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11759) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11481) weiter schreibt, wurden damit alle Regelungen übernommen.

Allerdings würden bei Blei, Arsen, Quecksilber, Barium, Antimon und bei Nitrosminen die bisherigen national gültigen strengeren Grenzwerte weiterhin gelten. „Diese Vorschriften sind geltendes Recht und von den Herstellern einzuhalten“, schreibt die Bundesregierung zu einem europäischen Klageverfahren wegen der strengeren deutschen Grenzwerte.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

Links der Woche: Wikipedia bleibt werbefrei, Facebook Schwester ist sauer

Eine kurze Arbeitswoche geht zu Ende- Arbeitsreich war sie allemal uns unsere Links der Woche gibt es natürlich auch noch wie gewohnt an dieser Stelle.

 

Viel Spaß beim Lesen, ein schönes Wochenende und einen Guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

 

Die Links der Kalenderwoche 52 (24.12. –  28.12.2012):

 

  • 🙂 Weiterhin werbefrei: 25 Millionen US-Dollar für Wikipedia gespendet, mehr dazu…
  • 😉 Schwester des Facebook-Gründers: Sauer wegen Familienfoto im Netz, mehr dazu…
  • 😐 Microsoft: Verstärkt Engagement in Ladengeschäfte, mehr dazu…
  • 🙁 Paypal-Phisher: Bitten zur Kartenverifizierung, mehr dazu…
  • 😐 Bericht: Apple verlagert Mac-mini-Produktion in die USA, mehr dazu…
  • 😐 Reiseportal Expedia: Übernimmt Hotelsuchmaschine, mehr dazu…

Häkchen-Setzung bei Einbeziehung von AGB im Online-Shop zwingend notwendig?

Die IT-Recht Kanzlei wird in ihrer Beratungspraxis immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob AGB bei einem Vertragsschluss über einen Online-Shop nur dann wirksam in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen werden, wenn dieser im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses durch Setzen eines Häkchens in einer Checkbox bestätigt, die vom Anbieter verwendeten AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

Grund genug für die IT-Recht Kanzlei, sich im Rahmen des folgenden Beitrags einmal näher mit dieser Frage auseinanderzusetzen.

1) Gesetzliche Anforderungen

 

Bei Verträgen mit Verbrauchern werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 Abs. 2 BGB nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!

Ein Buchhändler, der Trade-in-Geschäfte mit Bonus-Gutscheinen bewirbt, die später gegen neuwertige Bücher eingelöst werden können, verstößt mit diesem Modell gegen die Buchpreisbindung.

 

Da dem Gegenwert dieser Gutscheine keine entsprechende Leistung des Bonusempfängers gegenübersteht, entsteht durch das Einlösen dieser Gutscheine beim Kauf neuer Bücher ein unzulässiger Barrabatt (vgl aktuell OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12).

Ein Händler hatte für Trade-in-Geschäfte mit Büchern Bonus-Gutscheine angepriesen: Wenn der Händler vom Kunden mindestens zwei gebrauchte Bücher ankaufte, erhielt dieser zusätzlich zum Ankaufspreis noch einen Bonus von € 5,- gutgeschrieben. Dieser Bonus konnte dann – neben dem Guthaben aus dem Ankauf – beim Erwerb neuer Bücher eingelöst werden.

Urteil des OLG Frankfurt a.M.

In dieser Konstellation erkannte das OLG Frankfurt a.M. jedoch einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung: Die € 5,- zahlte der Händler aus eigener Tasche, folglich stand dem Geldwert dieses Bonus keine Leistung des Kunden gegenüber. Daraus folgerte das Gericht, dass der Gutschein einen unzulässigen Preisnachlass darstellt, da im Ergebnis der Kunde nicht den vollständigen (gebundenen) Buchpreis zahlen musste (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.09.2012, Az. 11 U 25/12; mit weiteren Nachweisen):

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Bavaria Media Group Filesharing / Urheberrecht

Die Bavaria Media Group mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: Bavaria Media Group
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “All inclusive, ili vsyo vklyucheno”
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Emi Music, Urheberrechtsverletzung “Out Of Style”

Die Firma Emi Music Germany GmbH & Co KG mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: Emi Music Germany GmbH & Co KG
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Sunrise Avenue – Out Of Style“
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Warner Bros. Peer-To-Peer Netz: “Sherlock Holmes”

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Warner Bros Entertainment Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: Warner Bros Entertainment
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Sherlock Holmes – Spiel im Schatten”
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung GSDR GmbH, P2P-Netz: “Armand Van Helden”

Die Firma GSDR GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: GSDR GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Werk “anyway – Armand Van Helden & A-Trak Present Duck Sauce”
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.