Archiv -14. März 2013

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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Fehlende EAR-Registrierung
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Kölne.V. : Unlautere Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit dem Begriff „Testsieger“
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Abmahnung Webshop: EAR-Registrierung
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Abmahnung Sammelstelle: Bettina Meyer
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Markt- und Produktüberwachung in der Europäischen Union
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Abmahnung Sammelstelle: Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.

Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Fehlende EAR-Registrierung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtmitteln
    • angeblich fehlende Herstellerangabe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Kölne.V. : Unlautere Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit dem Testergebnis “Testsieger”
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung mit dem Begriff „Testsieger“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen unlauterer Werbung mit einem Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich wettbewerbswidrige Werbung mit dem Begriff „Testsieger“

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Webshop: EAR-Registrierung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Beleuchtungskörpern

 

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Abmahnung Sammelstelle: Bettina Meyer

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung der Frau Bettina Meyer informiert. 

 

Frau Meyer mahnt die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Bettina Meyer
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Endpreis beim Verkauf von Streusalz
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Markt- und Produktüberwachung in der Europäischen Union

Seit dem 1. Januar 2010 gilt die EG-Verordnung Nr. 765/2008 , die den neuen allgemeinen Rechtsrahmen für die Überwachung der Sicherheit von Produkten in der EU bildet. Auf Grundlage der Verordnung sollen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die Kommission das System der Markt- und Produktüberwachung organisieren.

 

Dahinter steht der Leitgedanke, dass einerseits Produkte in der EU einen freien Zugang zum Markt haben sollen, auf der anderen Seite mittels effektiver Kontrollen dennoch ein starker Schutz vor gefährlichen Produkten besteht. Lesen Sie hierzu mehr in einem ausführlichen Artikel.

 

I. Das sog. „New Legislative Framework“ – was steckt dahinter?
Die Herstellung von Produkten und der Handel mit ihnen ist ein wesentlicher Bestandteil der liberalen Wirtschaftsordnung in Europa. Im Rahmen der unternehmerischen Freiheit kann jeder als Unternehmer tätig werden, Produkte entwickeln, herstellen, importieren und handeln. Dabei besteht grundsätzlich ein freier Zugang zum Markt, d.h. es gibt in der Regel keine Marktzugangsprüfungen oder -zugangskontrollen. Dies bedeutet, dass jeder mit seinen eigenen Produkten im Grundsatz ungehinderten und unkontrollierten Zugang zum Markt hat. Zwar gibt es Regeln, welchen (Sicherheits-)Anforderungen Produkte in der EU genügen müssen. Allerdings muss jeder Unternehmer selbständig darauf achten, dass er die für ihn und seine Produkte einschlägigen Regeln beachtet.

Den ganzen Beitrag lesen […] 

Abmahnung Sammelstelle: Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Vereins für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V. informiert. 

 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unlauterer Vertrieb von Elektrouhren wegen fehlender EAR-Registrierung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.