Archiv -November 2013

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Fehlender Preis je Mengeneinheit
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Abmahnung ebay: Fehlende Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Kosmetikartikeln
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Abmahnung Amazon: Unlauterer Verkauf eines Kamerastativs
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Abmahnung Amazon: Preis je Mengeneinheit (Grundpreis)
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Abmahnung ebay: Fehlende Angabe von Preisen je Mengeneinheit
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe bei Imprägnierspray
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Abmahnung Amazon: Fehlende Grundpreisangabe bei Imprägnierspray
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Abmahnung Finntrade GmbH
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Abmahnung ebay: Fehlende Angaben zur Art der gewährten Garantie
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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.
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Abmahnung ebay: Garantie 2 Jahre
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Links der Woche: Microsofts Cybercrime-Zentrum, Googles Transparentbericht, Datenmissbrauch bei Deutschen, Getgoods Insolvenz
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe auf Amazon
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Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Fehlender Preis je Mengeneinheit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe der Preise je Mengeneinheit (Grundpreis) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Preise je Mengeneinheit beim Verkauf von Waren nach Volumen (Imprägnierspray) über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Fehlende Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Kosmetikartikeln

Ein ebay-Händler wurde wegen des angeblich fehlenden Grundpreises beim Verkauf von Kosmetikartikeln abgemahnt. 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Kosmetikartikeln 

 

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Abmahnung Amazon: Unlauterer Verkauf eines Kamerastativs

Ein Amazon-Händler soll beim Vertrieb eines Kamerastativs gegen Geschmacksmusterrechte vertoßen haben. 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte
  • Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb durch den Verkauf von Nachahmungen

 

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Abmahnung Amazon: Preis je Mengeneinheit (Grundpreis)

Ein Online-Händler, der Waren nach Volumen übr Amazon verkauft, wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Verstoß gegen die PreisangabenVO da der Preis je Mengeneinehit (Grundpreis) nicht angegeben sei

 

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Abmahnung ebay: Fehlende Angabe von Preisen je Mengeneinheit

Ein ebay Händler wurde wegen der angeblich fehlenden Anagabe von Preisen je Mengeneinheit beim Verkauf von Waren nach Volumen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen PreisangabenVO durch fehlende Angabe von Preisen je Mengeneinheit

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe bei Imprägnierspray

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises – diesmal beim Verkauf von Imprägniersprays – vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Imprägniersprays über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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Abmahnung Amazon: Fehlende Grundpreisangabe bei Imprägnierspray

Ein weiterer Amazon-Händler wurde wegen angeblich nicht korrekter Angabe des Grundpreises abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Imprägnierspray 

 

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Abmahnung Finntrade GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Finntrade GmbH wegen angeblich fehlender Angabe der Art der gewährten Garantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Finntrade GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angaben  zur Ausgestaltung der gewährten Garantie („…mit voller Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung ebay: Fehlende Angaben zur Art der gewährten Garantie

Ein weiterer ebay-Händler wurde wegen angeblich unvollständigen Angaben zur Garantie abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angaben zur Art der gewährten Garantie 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Sanitaer-Versand Ltd wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung: angeblich unvollständige Angaben zur Garantie beim Vertrieb eines Bad Halters (“Garantie: 2 Jahre”)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000 €

 

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Abmahnung ebay: Garantie 2 Jahre

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Garantieangaben beim Vertrieb eines Bad-Halters

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Microsofts Cybercrime-Zentrum, Googles Transparentbericht, Datenmissbrauch bei Deutschen, Getgoods Insolvenz

Microsofts Cybercrime-Zentrum, Googles Transparentbericht, Internet-Daten für die Arbeitsagentur und Apple will Schadensersatz, diese Infos können nur in eine Richtung gehen – unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 46  (11.11. – 15.11.2013):  

 

  • 🙂 Microsoft: Eröffnet Cybercrime-Zentrum, mehr…
  • 😐 Googles Transparenzbericht: Behördenanfragen in drei Jahren verdoppelt, mehr…
  • 😐 Internet-Daten für die Arbeitsagentur: Online-Geschäfte von Hartz-IV-Empfängern im Visier, mehr…
  • 🙁 Online-Händler Getgoods: Geht in die Insolvenz, mehr…
  • 🙁 Apple: Fordert 380 Millionen Dollar Schadenersatz von Samsung, mehr…
  • 🙁 Studie: 7 Prozent der Deutschen von Datenmissbrauch betroffen, mehr…

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe auf Amazon

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises auf Amazon vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Silicon Water Guard über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend

Immer häufiger wird die digitale Kommunikationsplattform „Facebook“ auch von Online-Händlern genutzt, die ihre Angebote auf einer eigens angelegten Seite des Netzwerkes aufführen und bewerben.

Dies dient vor allem dazu, den eigenen Internetauftritt einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und gleichzeitig neue Zielgruppen, die über Seitenvorschläge des Netzwerkes selbst oder mittels der Empfehlung anderer Nutzer auf den Online-Händler aufmerksam werden, anzusprechen.

Allerdings müssen solche Online-Präsenzen gewissen gesetzlichen Anforderungen zum Verbraucherschutz genügen.

Mit Urteil vom 13.08.2013 hat nun das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Weiterleitung auf das jeweilige Impressum des Anbieters im Rahmen des Facebook-Auftritts über den „Info-Button“ ungenügend ist.

Die Pflicht zur Angabe eines Impressums im Internet
Ein im digitalen Geschäftsverkehr tätiger Händler ist nach §5 des Telemediengesetzes (TMG) grundsätzlich verpflichtet, sowohl im Rahmen des eigenen Internetauftritts als auch im Rahmen der Unterhaltung einer gewerbsmäßigen Seite in einem sozialen Netzwerk Angaben über seine Identität, Anschrift, Handelsregistereintragung und seine Vertretungsberechtigten zu machen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.